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Klasse L - Zugmaschine

Merkmale:

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger

Mindestalter

  • 16 Jahre

Ausbildung

  • Theorieunterricht

Prüfung

  • Theorieprüfung

Theorieunterricht und Fahrstunden

  • Theorie-Doppelstunde á 90 Minuten

  • bei Ersterteilung: 12

  • bei Erweiterung: 6

  • Zusatzunterricht: 2

Voraussetzungen

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Kurs)

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