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Klasse L - Zugmaschine
Merkmale:
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Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger
Mindestalter
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16 Jahre
Ausbildung
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Theorieunterricht
Prüfung
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Theorieprüfung
Theorieunterricht und Fahrstunden
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Theorie-Doppelstunde á 90 Minuten
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bei Ersterteilung: 12
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bei Erweiterung: 6
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Zusatzunterricht: 2
Voraussetzungen
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Biometrisches Passbild
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Sehtest
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Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Kurs)
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